FortgeschrittenKryptowährungen

Kryptowährungen und Steuern in Deutschland

Wie Kryptowährungen in Deutschland besteuert werden: ein Jahr Haltefrist, 1.000 Euro Freigrenze, Staking, Mining, Tausch, Dokumentation und DAC8 ab 2026.

Redaktion Darknet KompassAktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewinne aus dem Verkauf privat gehaltener Kryptowährung sind steuerfrei, wenn du sie länger als ein Jahr gehalten hast (§ 23 EStG).
  • Innerhalb eines Jahres gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr – wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
  • Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere und das Bezahlen mit Krypto gelten als Veräußerung.
  • Einkünfte aus Staking oder Lending können nach § 22 Nr. 3 EStG mit einer Freigrenze von 256 Euro steuerpflichtig sein; ab 2026 melden Anbieter Daten nach DAC8.
Inhalt

In Deutschland gelten Kryptowährungen, die du privat hältst, steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“. Gewinne aus dem Verkauf sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Hältst du länger, ist der Gewinn steuerfrei. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.

Die Grundregeln

SituationSteuerliche Folge
Verkauf nach mehr als einem JahrSteuerfrei
Verkauf innerhalb eines Jahres, Gewinne im Jahr unter 1.000 €Steuerfrei (Freigrenze)
Verkauf innerhalb eines Jahres, Gewinne im Jahr ab 1.000 €Gesamter Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig
Tausch einer Kryptowährung in eine andereGilt als Veräußerung
Bezahlen mit KryptowährungGilt als Veräußerung
Verluste innerhalb der FristNur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar

Wichtig: Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt dein Gewinn bei 1.001 Euro, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der eine Euro darüber.

Welche Einheiten zuerst verkauft werden

Hast du dieselbe Kryptowährung zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft, musst du festlegen, welche Einheiten du verkaufst. In der Praxis verbreitet ist die FIFO-Methode („first in, first out“): Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst verkauft. Wichtig ist, eine Methode einheitlich anzuwenden.

Staking, Lending, Airdrops und Mining

TätigkeitSteuerliche Einordnung (vereinfacht)
Staking, LendingErträge können sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG sein; Freigrenze 256 € pro Jahr
AirdropsJe nach Einzelfall steuerpflichtig, etwa wenn eine Gegenleistung erbracht wird
MiningHäufig gewerblich, wenn es nachhaltig und mit Gewinnabsicht betrieben wird – dann auch Gewerbesteuer möglich

Durch Staking oder Lending verlängert sich die Haltefrist der eingesetzten Kryptowährung nicht auf zehn Jahre – das hat das Bundesfinanzministerium klargestellt. Grundlage sind die BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 und vom 6. März 2025.

Dokumentation

Das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Bewahre auf:

  • Exporte aller Transaktionen von Börsen,
  • Wallet-Adressen und Transaktions-IDs,
  • Kurse in Euro zum Zeitpunkt jeder Transaktion,
  • Gebühren.

Steuersoftware für Kryptowährungen kann Exporte zusammenführen und Gewinne berechnen. Prüfe die Ergebnisse trotzdem, denn Fehler in Importen sind häufig.

Meldepflichten ab 2026: DAC8

Seit 2026 müssen Krypto-Dienstleister in der EU nach der Richtlinie DAC8 Daten über die Transaktionen ihrer Kunden an die Steuerbehörden melden. Das Finanzamt erfährt damit von Verkäufen und Tauschgeschäften auch dann, wenn du sie nicht selbst angibst. Wer frühere Gewinne nicht erklärt hat, sollte sich beraten lassen.

Weitere Punkte

  • Umsatzsteuer: Der Tausch von Kryptowährung gegen Euro ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
  • Erbschaft und Schenkung: Kryptowährung zählt zum steuerpflichtigen Vermögen und wird mit dem Marktwert am Stichtag bewertet.
  • Unternehmen: Für Kryptowährung im Betriebsvermögen gelten andere Regeln; die Haltefrist greift dort nicht.

Wie Börsen ihre Kunden identifizieren und welche Daten sie weitergeben, erklärt Geldwäsche, KYC und Kryptobörsen.

Häufige Fragen

Muss ich steuerfreie Krypto-Gewinne angeben?

Gewinne nach Ablauf der Haltefrist sind steuerfrei. Innerhalb der Haltefrist gibst du private Veräußerungsgeschäfte in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung an. Bewahre die Nachweise über Kauf und Haltedauer in jedem Fall auf.

Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?

Nein. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass sich die Haltefrist durch Staking oder Lending nicht auf zehn Jahre verlängert. Die Erträge aus dem Staking selbst können aber steuerpflichtig sein.

Was ist DAC8?

Eine EU-Richtlinie, nach der Krypto-Dienstleister ab 2026 Daten über Transaktionen ihrer Kunden an die Steuerbehörden melden. Dadurch wird es deutlich wahrscheinlicher, dass nicht angegebene Gewinne auffallen.

Quellen

  1. steuerschroeder.deBitcoin und die Steuer (Rechtsstand 26.06.2026) abgerufen am 20.10.2026
  2. Bundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de§ 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte abgerufen am 20.10.2026
  3. Bundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de§ 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte abgerufen am 20.10.2026

Redaktion Darknet Kompass

Redaktion

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Zuletzt aktualisiert am 20. Oktober 2026

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