FortgeschrittenDarknet-Märkte
Wall Street Market: der deutsche Fall
Drei junge Deutsche betrieben den zweitgrößten Darknet-Markt der Welt, gehostet im CyberBunker. Ermittlungen, gescheiterter Exit-Scam und Urteile in Frankfurt.
Redaktion Darknet KompassAktualisiert am 4 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Wall Street Market lief von März 2016 bis Mai 2019 und war damals der zweitgrößte Darknet-Markt der Welt.
- Laut BKA gab es rund 63.000 Angebote, 5.400 Verkäufer und 1,15 Millionen Kundenkonten; der Umsatz lag bei rund 40 Millionen Euro.
- Die drei deutschen Betreiber versuchten im April 2019 einen Exit-Scam und wurden dabei festgenommen.
- Das Landgericht Frankfurt verurteilte sie im Juli 2021 zu Haftstrafen zwischen 5 Jahren 3 Monaten und 7 Jahren 9 Monaten.
Inhalt
Wall Street Market war von 2016 bis 2019 einer der größten Darknet-Märkte der Welt – und wurde von drei jungen Männern aus Deutschland betrieben. Die Server standen im CyberBunker an der Mosel. Im April 2019 wollten die Betreiber mit dem Geld ihrer Kunden verschwinden, wurden aber genau dabei festgenommen. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte sie 2021 zu mehrjährigen Haftstrafen.
Der Markt in Zahlen
| Kennzahl | Wert (laut BKA und Staatsanwaltschaft) |
|---|---|
| Laufzeit | März 2016 – 2. Mai 2019 |
| Angebote | rund 63.000 |
| Verkäufer | rund 5.400 |
| Kundenkonten | rund 1,15 Millionen |
| Umsatz | rund 40 Millionen Euro |
| Provision der Betreiber | 2 bis 6 Prozent |
| Zahlungsmittel | Bitcoin und Monero |
Angeboten wurden Drogen, gestohlene Daten, gefälschte Dokumente und Schadsoftware. Waffen und Darstellungen von Kindesmissbrauch waren nach den Regeln des Markts ausgeschlossen. Den größten Umsatz machten Kunden aus den USA.
Der Vorgänger
Die Betreiber hatten schon 2016 einen kleineren, deutschsprachigen Markt namens German Plaza Market geführt, der rund 1,2 Millionen Euro einbrachte. Das Geld steckten sie in den Aufbau von Wall Street Market.
Die Ermittlungen
Federführend waren die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das BKA, ab März 2019 verstärkt mit Europol, der niederländischen Polizei und dem FBI. Die Ermittler werteten Bitcoin-Transaktionen aus. Zusätzlich half ihnen, dass die VPN-Verbindung der Betreiber nicht zuverlässig schützte – so ließen sich Verbindungen zu echten Anschlüssen herstellen.
Der gescheiterte Exit-Scam
Am 23. April 2019 versetzten die Betreiber den Markt in einen angeblichen Wartungsmodus. Tatsächlich begannen sie, das Guthaben der Nutzer abzuziehen – ein klassischer Exit-Scam. Noch am selben und am folgenden Tag nahm die Polizei die drei fest und durchsuchte ihre Wohnungen.
Sichergestellt wurden unter anderem Datenträger, rund 550.000 Euro Bargeld, Kryptowährung im sechsstelligen Bereich, Luxusuhren, Autos und eine Schusswaffe. Am 2. Mai 2019 wurde der Markt offiziell abgeschaltet; zeitgleich gab es Festnahmen von Händlern in den USA.
Das Urteil
Am 2. Juli 2021 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main die drei Betreiber wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln:
| Pseudonym | Herkunft, Alter beim Urteil | Strafe |
|---|---|---|
| „TheOne“ | Landkreis Esslingen, 31 | 7 Jahre 9 Monate |
| „Kronos“ | Bad Vilbel, 33 | 6 Jahre 3 Monate |
| „Coder420“ | Kleve, 24 | 5 Jahre 3 Monate (Jugendstrafrecht) |
Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Strafmildernd wirkten frühe Geständnisse, die Mitwirkung an der Aufklärung und die Offenlegung versteckter Kryptowährung. Die Angeklagten gaben an, anfangs aus technischer Neugier gehandelt und sich wegen der Virtualität des Geschäfts nicht als Drogenhändler gesehen zu haben.
Der CyberBunker und die Gesetzeslücke
Gehostet war Wall Street Market im CyberBunker in Traben-Trarbach, einem ehemaligen Bundeswehrbunker, dessen Betreiber gezielt Kunden aus dem kriminellen Umfeld beherbergten. Im September 2019 durchsuchte die Polizei die Anlage.
Der Fall zeigte eine Lücke im Strafrecht: Wer eine Plattform oder Infrastruktur für Straftaten anderer bereitstellt, musste bis dahin über Beihilfe oder Bandendelikte belangt werden – mit hohen Beweisanforderungen. Der Gesetzgeber reagierte mit § 127 StGB („Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet“), der am 1. Oktober 2021 in Kraft trat. Was der Paragraf regelt, erklärt § 127 StGB: kriminelle Handelsplattformen.
Die Nachwirkung
Bis Ende Juni 2019 stellten die Behörden Kryptowährung im damaligen Wert von rund 16 Millionen Euro sicher. Weil der Kurs bis zur Verwertung stark stieg, flossen am Ende rund 100 Millionen Euro in den hessischen Landeshaushalt.
Was der Fall zeigt
- Betreiber sitzen nicht nur im Ausland. Einer der weltweit größten Märkte wurde aus deutschen Kleinstädten geführt.
- Der Exit-Scam ist eingeplant. Selbst die Betreiber eines etablierten Markts wollten am Ende das Geld ihrer Kunden.
- Datenträger überdauern den Markt. Beschlagnahmte Server und Geräte enthalten Bestell- und Kundendaten, die noch Jahre später zu Verfahren führen können.
Weitere deutsche Verfahren listet die Chronik der Darknet-Ermittlungen in Deutschland.
Häufige Fragen
Wofür wurden die Betreiber verurteilt?
Wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Einen eigenen Straftatbestand für das Betreiben krimineller Handelsplattformen gab es damals noch nicht – § 127 StGB trat erst im Oktober 2021 in Kraft.
Was war der CyberBunker?
Ein Rechenzentrum in einem ehemaligen Bundeswehrbunker in Traben-Trarbach an der Mosel, das gezielt Kunden aus dem kriminellen Umfeld beherbergte. Neben Wall Street Market liefen dort weitere illegale Angebote. Die Polizei durchsuchte den Bunker im September 2019.
Wie viel Geld hat der Staat eingenommen?
Bis Ende Juni 2019 wurden Kryptowährungen im damaligen Wert von rund 16 Millionen Euro sichergestellt. Durch den gestiegenen Kurs brachte die Verwertung bis Ende 2021 rund 100 Millionen Euro in den hessischen Landeshaushalt.
Quellen
- WikipediaWall Street Market abgerufen am 20.10.2026
- Born's Tech and Windows WorldFestnahme der Wall Street Market-Verantwortlichen abgerufen am 20.10.2026
- MalwarebytesWall Street Market reported to have exit scammed abgerufen am 20.10.2026
- Die RheinpfalzErmittlungen im Darknet-Cyberbunker bestätigen Vorwürfe abgerufen am 20.10.2026
- LMU München, Open AccessDie Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet – Der neue § 127 StGB (Zöller, 2021) abgerufen am 20.10.2026
Redaktion
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Zuletzt aktualisiert am 20. Oktober 2026