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EU-Recht und das Darknet

Wie EU-Recht das Darknet erfasst: E-Evidence seit August 2026, Geldwäscheverordnung und AMLA, MiCA, Digital Services Act, Europol und die Chatkontrolle.

Redaktion Darknet KompassAktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 18. August 2026 gilt die E-Evidence-Verordnung: Ermittler können Daten direkt bei Anbietern in anderen EU-Staaten anfordern, im Notfall binnen acht Stunden.
  • Ab 2027 verbietet die EU-Geldwäscheverordnung Anbietern anonyme Konten und den Umgang mit Privacy Coins; die neue Behörde AMLA sitzt in Frankfurt.
  • Europol koordiniert die großen Operationen gegen Darknet-Märkte, von Bayonet bis RapTor.
  • Die Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch online (‚Chatkontrolle‘) ist hoch umstritten; der Rat setzte 2025 auf freiwilliges Scannen, eine Einigung stand im Oktober 2026 aus.
Inhalt

Das Darknet ist international, die Strafverfolgung national – diese Lücke soll das EU-Recht schließen. Eine Reihe von Regeln betrifft das Darknet direkt oder indirekt: Wie Ermittler grenzüberschreitend an Daten kommen, wie Kryptobörsen reguliert werden, wie Plattformen mit illegalen Inhalten umgehen müssen und wie weit der Staat in verschlüsselte Kommunikation eingreifen darf.

Die wichtigsten Regelwerke

RegelwerkGilt seitBedeutung für das Darknet
E-Evidence-Verordnung (EU) 2023/154318. August 2026Direkte Anordnungen an Anbieter in anderen EU-Staaten
MiCA und Geldtransferverordnung30. Dezember 2024Regulierung von Kryptobörsen, Reiseregel für Krypto-Überweisungen
Geldwäscheverordnung (AMLR)ab 2027Verbot anonymer Konten und des Umgangs mit Privacy Coins bei Anbietern
Digital Services Act (DSA)17. Februar 2024 (vollständig)Pflichten für Plattformen beim Umgang mit illegalen Inhalten
Interimsverordnung zu Missbrauchsdarstellungenseit 2021, mehrfach verlängertErlaubt Anbietern freiwilliges Scannen nach Missbrauchsdarstellungen
Vorgeschlagene CSA-Verordnung („Chatkontrolle“)noch nicht beschlossenPflichten zur Erkennung von Missbrauchsdarstellungen

E-Evidence: Daten über Grenzen

Seit dem 18. August 2026 gilt die E-Evidence-Verordnung. Ermittler können damit Anbieter in anderen EU-Staaten direkt anweisen:

  • Herausgabeanordnung: Gespeicherte Daten – etwa Bestandsdaten, IP-Adressen oder Inhalte – innerhalb von zehn Tagen herausgeben, im Notfall bei Gefahr für Leib und Leben oder kritische Infrastruktur innerhalb von acht Stunden.
  • Sicherungsanordnung: Daten sofort sichern, damit sie nicht gelöscht werden, zunächst für 60 Tage.

Betroffen sind Anbieter von Kommunikationsdiensten, Domain- und IP-Diensten sowie Cloud-Diensten, Marktplätzen und sozialen Netzwerken, die ihre Dienste in der EU anbieten. Echtzeitüberwachung erfasst die Verordnung nicht. In Deutschland regelt ein eigenes Durchführungsgesetz die Zuständigkeiten.

Geld: MiCA, AMLR und die AMLA

Für Kryptowährungen hat die EU ein dichtes Regelwerk geschaffen. Seit Ende 2024 brauchen Krypto-Dienstleister eine Zulassung, und bei Überweisungen zwischen Anbietern reisen Angaben zu Absender und Empfänger mit. Ab 2027 dürfen Anbieter nach der Geldwäscheverordnung keine anonymen Konten führen und nicht mehr mit Privacy Coins wie Monero umgehen. Die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA sitzt in Frankfurt am Main. Details: Geldwäsche, KYC und Kryptobörsen.

Europol: die Koordinationsstelle

Europol koordiniert die großen grenzüberschreitenden Darknet-Operationen – von Bayonet 2017 über SpecTor 2023 bis RapTor 2025 mit 270 Festnahmen in zehn Ländern. Die Behörde betreibt ein eigenes Team für Darknet-Ermittlungen und veröffentlicht jährlich ein Lagebild zur organisierten Internetkriminalität. Siehe Europol IOCTA: die wichtigsten Erkenntnisse und Polizeioperationen gegen Darknet-Märkte.

Die Debatte um die Chatkontrolle

Die EU-Kommission schlug 2022 eine Verordnung vor, die Anbieter verpflichten sollte, private Nachrichten auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen – auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten. Kritiker sprachen von „Chatkontrolle“ und warnten vor Massenüberwachung und einer Schwächung der Verschlüsselung.

  • Am 26. November 2025 einigten sich die Mitgliedstaaten im Rat auf eine Position, die verpflichtendes Scannen privater Chats fallen ließ und auf freiwilliges Scannen, Risikobewertungen und ein neues EU-Zentrum setzt.
  • Seitdem verhandeln Rat, Parlament und Kommission. Nach öffentlich verfügbaren Berichten gab es bis Oktober 2026 keine Einigung.
  • Parallel erlaubt eine befristete Übergangsregelung Anbietern weiterhin freiwilliges Scannen.

Wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung funktioniert und warum sie so umkämpft ist, erklärt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Verschlüsselung und Zugang

Mit ihrer Strategie für innere Sicherheit ProtectEU kündigte die Kommission 2025 an, Wege für einen „rechtmäßigen Zugang“ von Ermittlern zu verschlüsselten Daten zu prüfen. Konkrete Gesetze gibt es noch nicht. Sicherheitsforscher betonen, dass sich Verschlüsselung nicht so schwächen lässt, dass nur Behörden Zugang erhalten.

Was für Nutzer gilt

Für normale Tor-Nutzer ändert das EU-Recht wenig: Die Nutzung bleibt legal. Wer aber Dienste in der EU nutzt, muss damit rechnen, dass Ermittler Daten künftig schneller und direkter grenzüberschreitend anfordern können. Die deutsche Diskussion um die Speicherung von IP-Adressen beschreibt Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.

Häufige Fragen

Kann eine ausländische Behörde meine Daten bei einem deutschen Anbieter anfordern?

Ja, seit August 2026 nach der E-Evidence-Verordnung. Für bestimmte Datenarten wird der Staat, in dem der Anbieter sitzt, benachrichtigt und kann widersprechen. Echtzeitüberwachung ist nicht erfasst.

Gilt der Digital Services Act für Darknet-Seiten?

Der DSA gilt für Vermittlungsdienste, die Nutzern in der EU angeboten werden. Kriminelle Darknet-Plattformen halten sich naturgemäß nicht daran; für sie greift das Strafrecht. Für legale Plattformen regelt der DSA etwa Meldeverfahren für illegale Inhalte.

Was ist mit Verschlüsselung?

Die EU-Kommission hat 2025 in ihrer Strategie für innere Sicherheit angekündigt, Wege für einen rechtmäßigen Zugang zu verschlüsselten Daten zu prüfen. Konkrete Gesetze dazu gibt es noch nicht; Fachleute und Datenschützer warnen vor einer Schwächung der Verschlüsselung.

Quellen

  1. PARK WirtschaftsstrafrechtE-Evidence ab 18. August 2026: Was Diensteanbieter jetzt tun müssen abgerufen am 20.10.2026
  2. CointelegraphEU to ban anonymous crypto accounts and privacy tokens by 2027 abgerufen am 20.10.2026
  3. TechRadarChat Control: EU lawmakers finally agree on the voluntary scanning of your private chats abgerufen am 20.10.2026
  4. Infosecurity MagazineGlobal Dark Web Sting Sees 270 Arrested abgerufen am 20.10.2026
  5. Baker McKenzieMiCAR compliance toolkit – anti-money laundering requirements abgerufen am 20.10.2026

Redaktion Darknet Kompass

Redaktion

Die Redaktion recherchiert, schreibt und prüft alle Inhalte nach den veröffentlichten Redaktionsgrundsätzen. Jeder Artikel nennt seine Quellen.

Zuletzt aktualisiert am 20. Oktober 2026

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