FortgeschrittenRecht und Gesetz
Darknet und Recht in der Schweiz
Ist Tor in der Schweiz legal? Was das Betäubungsmittelgesetz für Darknet-Bestellungen vorsieht, wie die Cannabis-Ordnungsbusse wirkt und was bei Einfuhr gilt.
Redaktion Darknet KompassAktualisiert am 3 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nutzung von Tor ist in der Schweiz legal; strafbar ist der Kauf illegaler Waren.
- Einfuhr und Erwerb von Betäubungsmitteln sind nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) strafbar – auch bei Bestellungen im Darknet.
- Der Konsum wird mit Busse bestraft; wer beim Cannabiskonsum mit höchstens 10 Gramm erwischt wird, erhält eine Ordnungsbusse von 100 Franken.
- Das Vorbereiten einer geringfügigen Menge zum eigenen Konsum ist straflos; bei Cannabis gelten 10 Gramm als geringfügig.
Inhalt
In der Schweiz ist die Nutzung von Tor legal, ebenso der Besuch von Onion-Seiten. Strafbar ist – wie in Deutschland und Österreich – der Kauf illegaler Waren, vor allem von Betäubungsmitteln. Das Schweizer Betäubungsmittelgesetz (BetmG) unterscheidet dabei deutlich zwischen Konsum und Einfuhr: Der Konsum kleiner Mengen Cannabis wird mit einer Ordnungsbusse erledigt, die Einfuhr ist dagegen ein Vergehen.
Was erlaubt ist
| Tätigkeit | Rechtslage |
|---|---|
| Tor nutzen, Onion-Seiten besuchen | Legal |
| Betäubungsmittel im Darknet bestellen und einführen | Strafbar (BetmG) |
| Konsum von Betäubungsmitteln | Busse |
| Cannabiskonsum mit höchstens 10 Gramm (Erwachsene) | Ordnungsbusse von 100 Franken |
| Vorbereiten einer geringfügigen Menge zum eigenen Konsum | Straflos; bei Cannabis bis 10 Gramm |
| Gestohlene Daten, Falschgeld, Waffen kaufen | Strafbar nach Strafgesetzbuch bzw. Waffengesetz |
Konsum, Besitz und Einfuhr
Das BetmG unterscheidet mehrere Stufen:
- Konsum wird mit Busse bestraft. Für Erwachsene, die beim Cannabiskonsum mit höchstens 10 Gramm angetroffen werden, gibt es ein vereinfachtes Ordnungsbussenverfahren: 100 Franken, sofort oder innert 30 Tagen zahlbar, ohne Eintrag im Strafregister.
- Geringfügige Mengen zum eigenen Konsum vorzubereiten, ist nach Art. 19b BetmG nicht strafbar. Bei Cannabis gelten 10 Gramm als geringfügig. Die Polizei stellt die Substanz trotzdem sicher.
- Einfuhr, Erwerb und Handel ohne Berechtigung sind Vergehen nach Art. 19 BetmG mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; in schweren Fällen drohen deutlich höhere Strafen.
Für Darknet-Bestellungen ist Punkt 3 entscheidend: Wer sich Betäubungsmittel aus dem Ausland schicken lässt, führt sie ein. Die Erleichterungen für Konsum und geringfügige Mengen ändern daran nichts.
Wie Fälle bekannt werden
- Zoll: Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit kontrolliert Postsendungen und meldet Funde an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden.
- Internationale Operationen: Schweizer Behörden waren etwa an der Abschaltung von Kingdom Market 2023 beteiligt. Nach Operation SpecTor 2023 ermittelte die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen zwei Personen.
- Strafbefehl: Viele Verfahren werden ohne Gerichtsverhandlung per Strafbefehl erledigt. Wer nicht einverstanden ist, kann Einsprache erheben.
Kantonale Unterschiede
Die Strafverfolgung ist in der Schweiz Sache der Kantone. Strafhöhen und Praxis können sich deshalb unterscheiden. Ein Beispiel der St. Galler Staatsanwaltschaft: 12 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum führten zu einer Busse von 100 bis 150 Franken, 200 Gramm zum Verkauf zu einer Geldstrafe von 30 bis 60 Tagessätzen.
Pilotversuche mit Cannabis
Seit einigen Jahren erlaubt das BetmG wissenschaftliche Pilotversuche, in denen Teilnehmende legal Cannabis in Apotheken oder Fachgeschäften kaufen können – etwa in Basel und Zürich. Wer nicht an einem solchen Versuch teilnimmt, für den gelten die allgemeinen Regeln.
Daten und Überwachung
Die Schweiz kennt eine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung: Anbieter von Fernmeldediensten müssen Randdaten sechs Monate aufbewahren. Das unterscheidet die Lage deutlich von Deutschland. Mehr dazu: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.
Zum Vergleich: Darknet und Recht in Österreich und Strafbarkeit von Käufern im Darknet.
Häufige Fragen
Ist eine Darknet-Bestellung in der Schweiz strafbar?
Ja. Wer Betäubungsmittel ohne Berechtigung einführt oder erwirbt, macht sich nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Die Ordnungsbusse und die Straflosigkeit geringfügiger Mengen betreffen den Konsum und seine Vorbereitung im Inland, nicht die Einfuhr.
Fängt der Zoll Darknet-Sendungen ab?
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit kontrolliert Postsendungen und findet regelmäßig Betäubungsmittel. Funde werden an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden gemeldet, die gegen die Empfänger ermitteln.
Gibt es in der Schweiz Regeln für Plattformbetreiber wie § 127 StGB?
Einen eigenen Straftatbestand wie in Deutschland gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht. Betreiber können als Mittäter, Gehilfen oder wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verfolgt werden.
Quellen
- BeobachterCannabis: Wie wird Kiffen in der Schweiz bestraft? abgerufen am 20.10.2026
- droit-bilingue.chArt. 19b BetmG (zweisprachige Fassung) abgerufen am 20.10.2026
- NetzwocheSchwerer Schlag gegen Drogenhandel im Darknet – vielen Käufern droht Ungemach abgerufen am 20.10.2026
- BleepingComputerGerman police takes down Kingdom Market cybercrime marketplace abgerufen am 20.10.2026
Redaktion
Die Redaktion recherchiert, schreibt und prüft alle Inhalte nach den veröffentlichten Redaktionsgrundsätzen. Jeder Artikel nennt seine Quellen.
Zuletzt aktualisiert am 20. Oktober 2026